Sie müssen 18 Jahre alt sein und eine behördliche Genehmigung einholen, wenn es ein Feuerwerk der Kategorie 2 sein soll, zum Beispiel unsere Programme, die Sie auch im SHOP finden.

Wenn Sie  nur ein Lichterbild erwerben und zünden wollen, z. B. ein brennendes Herz, ist die behördliche Genehmigung nicht erforderlich. Sie müssen aber mit der Bestellung eine Erklärung abgeben, wofür Sie die Ware verwenden möchten.

(T1-Klausel)

Bitte drucken Sie diese Erklärung aus und senden Sie uns diese mit der Bestellung zu.