Lichterbilder für alle Anlässe

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Eine kurze Übersicht zur T1-Klausel

Was ist die T1-Klausel

Unsere Lichterbilder fallen in die sogenannte Kategorie T1, daher dürfen wir die Lichterbilder nur Zweckgebunden verkaufen. Als Käufer müssen Sie uns daher kurz mitteilen zu welchem Zweck Sie das Lichterbild kaufen wollen. Mehr muss bei den Lichterbildern nicht beachtet werden, für diese "Feuerbilder" gibt es bisher keine weiteren Einschränkungen, dass heißt Sie können die Lichterbilder das ganze Jahr über ohne eine behördliche Genehmigung kaufen, sofern Sie mindestens 18 Jahre alt sind und uns den geplanten Verwendungszweck kurz mitteilen.

Muss ich für das abbrennen der Lichterbilder eine Ausnahmegenehmigung beantragen?

Eine behördliche Ausnahmegenehmigung wird für die Verwendung unserer Feuerschriften und -symbole nicht benötigt. So ist es natürlich möglich anstatt eines Feuerwerkes ein Lichterbild zu verwenden, um den Anlass würdig zu untermalen. Besonders dann, wenn man für ein Feuerwerk keine Genehmigung erhalten hat.

Wann wird eine Ausnahmegenehmigung für Feuerwerk verweigert?

Eine Ausnahmegenehmigung für ein Feuerwerk erhalten Sie beispielsweise nicht, wenn aktuell eine hohe Waldbrandgefahrenstufe ausgegeben wurde. Ebenfalls kann ein Feuerwerk verweigert werden, wenn der geplannte Abbrennort zu dicht besiedelt ist und daher eine potenzielle Gefahr für andere Personen bestehen kann.

Hier gelangen Sie zu unserem Formular im Shop, mit dem Sie uns den Verwendungszweck mitteilen können.